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Corona-Soforthilfe Rückzahlungen sorgen für Diskussion

Schnell und unbürokratisch sollte die Corona-Soforthilfe den Betroffenen Unterstützung gewähren. Allerdings hat die Hilfe auch ihre Haken: Die Betriebskosten der Antragstellenden waren in der Regel sehr gering. Diese waren auch nicht der Grund für ihren Antrag, sondern Ausgaben für Miete, Krankenversicherung und ähnliche Ausgaben. Hier gibt es allerdings eine erhebliche Irritation, denn zwischen dem 17. März und dem 31. März 2020 wurden mehrfach die Rahmenbedingungen des Programms angepasst. Es entsteht dadurch eine signifikante Rechtsunsicherheit zu Ungunsten des Antragstellenden; insbesondere der Begriff „Liquiditätsengpass“ wurde vom Wirtschaftsministerium nachträglich verändert.

Es war davon auszugehen, dass es eine Überprüfung der Soforthilfen gibt, allerdings ist der Zeitpunkt extrem unglücklich. Für viele Künstler*innen bedeutet diese Situation eine Existenzgefährdung, da sie unter den Corona-Nachwirkungen nach wie vor zu leiden haben.

Die SK³ hat sich mit diesem Thema auseinandergesetzt und ein Schreiben an den Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst sowie an das Bayerische Wirtschaftsministerium gesandt. Unsererseits wurden für diese Problematik Lösungsansätze vorgeschlagen und um Unterstützung gebeten. Wir hoffen auf Verständnis und um ein Entgegenkommen bei entsprechenden Härtefällen.