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Pressemitteilung, München, den 19. September 2024

Es wird eng für die Freie Kunst

SK³ fordert deutliche Erhöhung der Bundeskulturfonds in der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt

Im Februar 2024 sah es noch so aus, als gäbe es einen Lichtblick in der deutschen Kulturpolitik: die Honoraruntergrenze für Künstlerinnen und Künstler bei Projekten, die mit mind. 50% aus Bundesmitteln finanziert werden, wurde von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingeführt. Fest stand schon damals, positiv würde sich das – auch auf die Länder – nur auswirken, wenn dementsprechend höhere Mittel für die Förderung der freien Szene zur Verfügung gestellt werden.

Das Gegenteil ist nun der Fall: „Die Halbierung der Mittel der Bundeskulturfonds trifft die Freie Szene wie ein Schlag! Auch die Entwicklung der Fördersysteme für die Tanzszene auf Bundesebene ist dringend erforderlich.“, sagt Walter Heun, Vorsitzender der SK³ - Ständigen Konferenz für Kunst und Kultur in Bayern e.V. und des Bayerischen Landesverbands für zeitgenössischen Tanz. „Für die freie Kunst in Bayern wird es nun eng. In den letzten Jahren haben wir auf Landesebene neue Förderpakete entwickelt, aber um die freie Szene für die Zukunft zu stärken, wird die Kofinanzierung und die größtmögliche Vielfalt der Fördermittel notwendig sein – auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Und wir sehen aus den Debatten um den Haushalt der Landeshauptstadt München, dass die Mittel der Kommunen limitiert sind. Wer richtigerweise Mindesthonorare für Künstler:innen fordert, muss auch die adäquaten Mittel bereit stellen.“

Während die großen Institutionen durch den Bundeskulturhaushalt gestärkt wurden, verweist die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth in der Grundsatzdebatte zum Thema Freie Szene auf den Theaterpreis sowie die Kulturhauptstadt Chemnitz – beides gute Maßnahmen, die jedoch nicht in die strukturelle Breite der freien Künstlerinnen und Künstler wirken.

Damit sich die Freie Szene entfalten kann, braucht sie verlässliche Partner und eine langfristige Finanzierungsstrategie. Fällt einer dieser Partner weg, können Projekte entweder gar nicht oder bei Kofinanzierung nur mit einem deutlich geringeren Budget umgesetzt werden. Dies treibt Künstler:innen tiefer ins Prekariat. Christian Schnurer, Vorsitzender des BBK in Bayern: „Es herrscht der Glaube, in der freien Kunst kann mit wenig viel geschaffen werden – doch es gibt Grenzen, das hat uns spätestens die Pandemie gezeigt: Gute Honorare und eine gute soziale Absicherung kosten und müssen finanziert werden. Die Kombination Mindesthonorare und Kürzung der Bundesmittel kann daher nur zu weniger Projekten, kürzeren Proben- und Projektzeiten und damit zur Verarmung der Künstler:innen führen. Die freie Szene wird ausgedünnt.“

Statement, München, den 1. August 2024

Alarmstufe rot für den Bildungsstandort Deutschland durch Verteuerung von Bildung

Andrea Fink, Vorstand SK³ und Generalsekretärin des Tonkünstlerverbands Bayern, ist besorgt
über den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024

Freie musikalische und kulturelle Bildungsangebote werden von Kindern und ihren Familien
individuell und gezielt wahrgenommen. Dafür müssen die Angebote bezahlbar gestaltet werden.
Doch der aktuelle Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht eine Änderung
des § 4 Nr. 21 a) bb) UstG mit weitreichenden Folgen vor: Laut Referentenentwurf soll die
Befreiung von der Umsatzsteuer nur noch für gemeinnützige Einrichtungen gelten. Dies trifft
besonders die freiberuflichen Musiklehrkräfte, Musikinstitute und Musikschulen.

Andrea Fink, Generalsekretärin des Tonkünstlerverbands Bayern e.V.: „Der Bildungsstandort
Deutschland ist durch Verteuerung von außerschulischer Bildung und neue Bürokratisierung
in höchster Gefahr. Die regierenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, an
der Steuerfreiheit von Bildungsleistungen im unionsrechtlichen Rahmen festzuhalten. Daran
sollten sie sich halten und eine Zugänglichkeit für alle sowie eine finanzielle Erschwinglichkeit
sichern. Mit Stundenkürzungen in kreativen Fächern in Bayern und dem gravierenden Lehrkräftemangel
besteht bereits jetzt Alarmstufe rot im musikalischen Bildungsangebot.“

Musikalische, kreative und kulturelle Bildung ist Bildungsleistung und darf nicht willkürlich in
die Freizeitgestaltung eingeordnet werden. Dies hätte eine erhebliche Mehrbelastung der
Schüler:innen und deren Eltern zur Folge. Für die musikalische Bildung könnte dies das Aus
für den Musikunterricht von freiberuflichen Musiklehrkräften, Musikinstituten und Musikschulen
bedeuten. Die musikalische Ausbildung würde flächendeckend in Gefahr gebracht.

Auch wenn die musikalische Bildung in besonderem Maße betroffen ist, hätten die Änderungen
im Jahressteuergesetz auf alle Institutionen und freiberufliche Künstlerinnen in der kreativen
und kulturellen Bildungsarbeit Auswirkungen. Der Tonkünstlerverband Bayern und die
SK³ - Ständige Konferenz für Kunst und Kultur in Bayern e.V. fordern zudem, dass das gängige
Bescheinigungsverfahren durch die Landesbehörden aufrechterhalten und weiterentwickelt
wird. Die notwendige Fachkompetenz bei Einzelfallprüfungen liegt bei den Berufsverbänden
und nicht bei den Finanzbehörden. Zudem muss der Referentenentwurf durch einen Bestandsschutz
für unbefristete Umsatzsteuerbefreiungen und eine Übergangsregelung für befristete
Umsatzsteuerbefreiungen ergänzt werden.

Statement, München, den 26. Juli 2024

Christian Schnurer, Vorsitzender des BBK Bayern e.V. und Vorstand der SK³ - Ständige Konferenz für Kunst und Kultur in Bayern e.V. zu den aktuellen Informationen bzgl. des Kulturetats 2024 der Landeshauptstadt München:

„Laut mehrerer Gespräche mit Fachabteilungen im Kulturreferat und den neusten Informationen ist die vorläufige Haushaltssperre für die laufenden Projekte im Kulturreferat abgewendet (Informationsstand 25.07.2024 - 17.15 Uhr). Ich bin sehr dankbar, dass diese Unsicherheit jetzt beendet ist, die die letzten Tage alle kommunal geförderten Projekte in Aufruhr versetzt hat. Das Kulturreferat weiß, dass die Investitionen in Projekte meistens durch staatliche und private Drittmittel gehebelt werden. Ein plötzliches Ende der städtischen Projektförderung hätte eine Lawine ausgelöst. Diese Gefahr war real.

Für die kommenden Haushalte werden Einsparungen auch die Projektförderung betreffen. Die 2,5 % Einsparungen scheinen vergleichsweise wenig zu sein. Sie treffen uns jetzt in einer Phase der allgemeinen Preissteigerung, der sich niemand entziehen kann. Es entsteht ein Mehrbedarf, der nicht gedeckt ist. Die Projektförderungen sind in der Regel verkoppelt mit einer Anteilsfinanzierung aus staatlichen Mitteln, die sich automatisch reduziert, wenn die kommunalen Mittel schrumpfen. Eine Negativspirale entsteht.

Die LH München ist ein hervorragender Kulturstandort, der großartige Institutionen braucht. Gleichzeitig berauben sich Stadt und Freistaat ihrer Flexibilität durch Bindung des Großteils der Kulturausgaben im institutionellen Bereich. Die jetzt auftretende Lücke von 18 Mio. im Haushalt 2024 kann nur dort aufgefangen werden. Selbstverständlich betreffen auch diese Kürzungen die freischaffenden Künstler:innen, da es eine enge Verzahnung zu den Institutionen gibt.“

Pressemitteilung, München, den 24. Juli 2024

Kultur-Kürzungsszenario der Stadt München gefährdet Vielfalt und Qualität

Die SK³ bezieht zu den geplanten Kürzungen im laufenden Haushaltsjahr Stellung

„Die kulturpolitische Unzuverlässigkeit der Landeshauptstadt München ist erschreckend“, so Christian Schnurer, Vorsitzender des BBK Bayern und Vorstand in der SK³ - Ständigen Konferenz für Kunst und Kultur in Bayern: „Erst am 8.7. hatte der Oberbürgermeister die herausragende Bedeutung der Kultur für das politische System hervorgehoben und nun sollen 7,7 Mio. Euro in diesem Jahr, gefolgt von weiteren 11 Mio. in den Folgejahren in der Kultur gekürzt werden.“

Die angekündigten Einsparungen von weiteren 7,7 Mio. Euro im Kulturetat der Stadt München, sind ein schwerer Schlag für die Kunst und Kultur in München, die Strahlkraft nach ganz Bayern wird damit massiv gefährdet. Insgesamt belaufen sich damit die Kürzungen auf 18,7 Mio. Euro bezogen auf den Vorjahreshaushalt 2023. Und dies bei genereller Steigerung der Kosten. Dass der grundsätzlich knappe und vergleichsweise kleine Etat für Kunst und Kultur auch in den nächsten zwei Jahren weitere Kürzungen erfahren soll, wird insbesondere diejenigen erheblich treffen, die ohne feste Verträge mit der Stadt auf projektbezogene Förderungen der Freien Szene oder der kulturellen Bildung angewiesen sind.

„Der jetzt drohende Haushaltsstopp wird sich womöglich auf die gesamte Freie Szene erstrecken. Projekte, die ihre zugesagten Mittel nicht abgerufen haben, stehen vor dem aus. Durch angemessene Prioritätensetzung könnte mit Verzicht auf kostspielige Leuchtturmprojekte und niedrigere Standards in der Ausführung ein größerer Impact für den Stadthaushalt erreicht werden“, führt Schnurer aus.

Die SK³ begrüßt die Bemühungen des Kulturreferates der Landeshauptstadt gezielt nach verträglichen Lösungen und Sparoptionen mit den kulturellen Institutionen und Akteurinnen und Akteuren zu suchen. Diese brauchen Planungssicherheit. Kürzungen im laufenden Haushaltsjahr, können in der Freien Szene nicht aufgefangen werden. Künstlerinnen und Künstler bzw. Institutionen tragen bei ihren Projekten u.a. durch den vorläufigen Maßnahmenbeginn ein hohes Risiko. Dieses Risiko kann nur durch das Vertrauen in eine stabile Haushaltsplanung eingegangen werden. Die SK³ erwartet einen gesicherten Haushaltskonsolidierungsplan für 2025 und 2026 und damit eine Planungssicherheit für die Freie Szene.

„Gerade jetzt, da die Forderung von Mindesthonoraren für Künstler:innen politische Akzeptanz auf allen Ebenen gefunden hat und der Freistaat Bayern die Budgets erhöht, wäre eine Kürzung der Projekte, von denen die Freie Szene profitiert, enorm schädlich – auch weil Komplementärförderungen des Landes und des Bundes verloren gehen“, sagt Walter Heun, der Vorsitzende der SK³.

Das Ziel muss nun sein, die Vielfalt und Qualität in der Kunst und Kultur in München durch eine kluge Planung zu erhalten. Für die Künstlerinnen und Künstler, für die Bürgerinnen und Bürger und für die Stadt.

 

Stellungnahme bzgl. der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2024/25 des Bayerischen Landtags und den Beschlüssen der Kabinettsitzung

München, den 19. Juni 2024

Perspektiven schaffen

Kulturmilliarde, Kulturagenda, Kulturkaskade – große Begriffe, die vor allem eines zeigen: Kultur ist essenzieller Bestandteil des Freistaats und die demokratischen Kräfte stehen geschlossen hinter der Förderung von Kunst und Kultur in Bayern.

Betrachtet man die Zahlen im Detail, so sticht die derzeit noch bescheidene Steigerung des Etats im Bereich der Freien Künste ins Auge. In naher Zukunft sind neben zunehmender Förderung für einige Kunstsparten jedoch zunächst diese ersten Schritte notwendig:

Abbau bürokratischer Hindernisse!

Wir müssen schnellstmöglich eine frühzeitige Bewilligung der Förderungen des Freistaates, die in die Freie Szene fließen, und eine überjährige Planbarkeit erreichen – damit sich bereits gut angenommene Fördermodelle verstetigen können und sowohl die Mittelausreichenden Stellen als auch die Künstlerinnen und Künstler Kontinuität und Planungssicherheit erhalten.

Die aktuellen Förderregularien müssen dringend überarbeitet werden, insbesondere in Bezug auf den bürokratischen Aufwand und die geforderten Eigenanteile, denn freie Künstlerinnen und Künstler leben ohnehin meist in prekären Verhältnissen und benötigen dringend Unterstützung. 

Strukturelle Stärkung der Künste

Um in Zukunft mehr Mittel zielgenau für eine vielfältige Kunst- und Kulturlandschaft einsetzen und neue Förderformate entwickeln zu können, müssen die Mittelausreichenden Stellen zudem strukturell und institutionell gestärkt werden.

Es ist unumgänglich, dass deutlich mehr finanzielle Mittel in die Freie Kunstszene investiert werden müssen, um den Bedarf angemessen zu decken und die künstlerische Aktivität in ganz Bayern zu unterstützen. Es ist entscheidend, dass die geforderten Mindesthonorare für Künstlerinnen und Künstler eingehalten werden können. Im kommenden Jahr 2025 ist im Doppelhaushalt keine weitere Erhöhung der Mittel für das Förderpaket Freie Kunst (TG 1595 / 83) geplant. Diese Entscheidung erscheint angesichts der Inflation, der dringenden Notwendigkeit fairer Honorare und der sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern äußerst kurzfristig gedacht. Es ist daher von großer Bedeutung, langfristige und nachhaltige Finanzierungslösungen für die Freie Kunstszene in Bayern zu finden.

Walter Heun, 1. Vorsitzender SK³/ Vorsitzender des Bayerischen Landesverbands für zeitgenössischen Tanz:

„Wir müssen gemeinsam eine langfristige Perspektive für die Freien Künste in Bayern und die Künstlerinnen und Künstler entwickeln. Dafür muss die Förderung der Freien Kunst in einer finanziellen Dimension gedacht werden, die die Notwendigkeit abbildet, als Künstlerin oder Künstler zu leben, ohne am sozialen Abgrund entlang zubalancieren. Dazu gehört: etablierte Förderprogramme weiterentwickeln, genug Geld in den gesamten Sektor einfließen lassen, dass Mindesthonorare bezahlbar und Kostensteigerungen bedacht werden. Die Freien Künste werden den ländlichen Raum kulturell bereichern, leerstehende Räume aktivieren und im Zusammenspiel von Freistaat, Bund, Kommunen und Bezirken Modelle multilateraler Finanzierung für die Künste etablieren. Darüber werden wir intensive Gespräche mit allen Beteiligten führen.“

Status Quo der Bayerischen Kulturpolitik
Grundsatzrede von Staatsminister Markus Blume am 10.05.2023 im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst des Bayerischen Landtags
Die Stellungnahme der SK³ zur Grundsatzrede finden sie hier

Corona-Soforthilfe Rückzahlungen sorgen für Diskussion

Schnell und unbürokratisch sollte die Corona-Soforthilfe den Betroffenen Unterstützung gewähren. Allerdings hat die Hilfe auch ihre Haken: Die Betriebskosten der Antragstellenden waren in der Regel sehr gering. Diese waren auch nicht der Grund für ihren Antrag, sondern Ausgaben für Miete, Krankenversicherung und ähnliche Ausgaben. Hier gibt es allerdings eine erhebliche Irritation, denn zwischen dem 17. März und dem 31. März 2020 wurden mehrfach die Rahmenbedingungen des Programms angepasst. Es entsteht dadurch eine signifikante Rechtsunsicherheit zu Ungunsten des Antragstellenden; insbesondere der Begriff „Liquiditätsengpass“ wurde vom Wirtschaftsministerium nachträglich verändert.

Es war davon auszugehen, dass es eine Überprüfung der Soforthilfen gibt, allerdings ist der Zeitpunkt extrem unglücklich. Für viele Künstler*innen bedeutet diese Situation eine Existenzgefährdung, da sie unter den Corona-Nachwirkungen nach wie vor zu leiden haben.

Die SK³ hat sich mit diesem Thema auseinandergesetzt und ein Schreiben an den Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst sowie an das Bayerische Wirtschaftsministerium gesandt. Unsererseits wurden für diese Problematik Lösungsansätze vorgeschlagen und um Unterstützung gebeten. Wir hoffen auf Verständnis und um ein Entgegenkommen bei entsprechenden Härtefällen.

Mit der SK³ - Ständige Konferenz für Kunst & Kultur in Bayern ist am 28.11.2022 eine ständige, Kunstformen übergreifende Interessenvertretung gegründet, die der Freien Kunst- und Kultur-Szene in Bayern angemessen Geltung verschafft und die Voraussetzungen für eine adäquate Förderung aufbaut. Sie dient dem Erfahrungsaustausch, der Meinungsbildung, der Vernetzung sowie der gegenseitigen Information der beteiligten Partnerverbände und -organisationen. Sie berät und entwirft gemeinsame kulturpolitische Stellungnahmen und Positionierungen und wirkt, wo möglich, an der Weiterentwicklung der Förderung von Kunst und Kultur in Bayern mit.

Mit ihrer Gründung implementiert die SK³ eine Interessenvertretung der Freien Kunst- und Kultur-Szene, die mit den zuständigen Ministerien, Parlamentarier*innen, Gremien des Bayerischen Städtetags und den Gebietskörperschaften in regelmäßigem Austausch steht und gemeinsam eine Kulturagenda erarbeitet. Sie verfolgt ein inklusives und diverses Kulturverständnis und setzt sich mit Blick auf aktuell drängende kulturpolitische Fragen in folgenden Themenbereichen ein:
• Verbesserung der (kulturpolitischen) Anerkennung und Wertschätzung der Kulturarbeit der Freien Szene in Bayern
• Einführung neuer bzw. Modernisierung existierender Förderinstrumente und Abbau von bürokratischen Hürden in der Kulturförderung
• Ausreichende Budgetierung der Förderprogramme für die Freie Szene
• Verbesserung der kulturellen Infrastruktur einer bayernweiten, flächendeckenden Versorgung von Spielstätten, Proben- und Projekträumen, Bühnen, Ateliers, Ausstellungsräumen etc.
• Entwicklung neuer konzeptioneller kreativer Ansätze für die kulturelle Infrastruktur als auch deren Umsetzung zur Stärkung der Kulturregion Bayern
• Einführung von verbindlichen Mindesthonoraren bei staatlichen Förderungen und dafür ausreichender Ausstattung der staatlichen Förderung
• Verbesserung der sozialen Absicherung und Schutz der Künstler*innen vor Altersarmut
• Vertretung der Interessen von Kunst und Kultur in Bayern auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene

Die SK³ ist eine Interessengemeinschaft landesweiter Verbände und Organisationen aus Kunst und Kultur, die sich wie ein Netzwerk organisiert. Zu den Partnerverbänden und -organisationen gehören aktuell der Bayerische Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft (BLVKK), der Bayerische Landesverband für zeitgenössischen Tanz (BLZT), der Berufsverband Bildende Künstler:innen - BBK Bayern, die Landesvereinigung Kulturelle Bildung Bayern e.V. (LKB:BY), der Tonkünstlerverband Bayern e.V. (TKVB), der Verband freier Kinder- und Jugendtheater Bayern e.V. (VFKJTB), der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller Bayern, der Verband Freie Darstellende Künste Bayern e.V.(VFDKB) und der Verband für Popkultur in Bayern e.V.( VPBy).
Assoziiert sind Aufstehen für Kultur und Backstage-Heroes.help, mit dem Bayerischen Musikrat e.V. ist man im Austausch.
Die SK³ ist nicht-hierarchisch und wählt sich – je nach kulturpolitischem Thema – Sprecher*innen, die in der inhaltlichen Fragestellung der Einzelthemen die größte Kompetenz besitzen und damit die jeweilige Agenda vertreten. Im Gegensatz zu einem pyramidal organisierten „Verband der Verbände“, handelt sie agil in einer dynamischen Organisationsstruktur und auf kulturpolitische Themen konzentriert, die die meisten Kunstsparten betreffen. Die spartenspezifischen Themen werden nach wie vor von den Partnerverbänden vertreten.

Der SK³ können sich unabhängige Organisationen aus Kunst und Kultur mit landesweiter Funktion und Wirkung wie z.B. Landesverbände, Landesgruppen und vergleichbare Institutionen, die im Bereich Kunst und Kultur tätig sind und Bedeutung für das Kulturleben in Bayern haben, anschließen. Assoziiert werden können Organisationen, Arbeitskreise für spezielle Fragestellungen sowie im Individualfall auch Einzelpersonen, die die Ziele der SK³ teilen.

Die Idee zur Gründung der SK³ entstand zu Beginn des Jahres 2020 mit dem Beschluss erster Hygienemaßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie. Im März 2020 wandten sich einzelne Verbände und Initiativen aus verschiedenen Bereichen der Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft an die Bayerische Staatsregierung, um sie auf die prekäre Lage der Kunst-, Kulturschaffenden sowie der in kulturnahen Berufen Tätigen hinzuweisen. Die Etablierung zeitnaher Hilfsmaßnahmen wurde dringend gefordert. In der Vor- und Nachbereitung der Sitzungen im Ministerium für Wissenschaft und Kunst etablierten sich intensive Arbeitskontakte zwischen den Kunst- und Kulturverbänden sowie weiteren Initiativen in Bayern, um die Bayerische Staatsregierung anzuregen und in Planung und Etablierung dieser Hilfsmaßnahmen zu beraten. Mit Beginn der Pandemie ist dieser Zusammenschluss inzwischen seit mehr als zwei Jahren aktiv. Er bedarf nunmehr einer kontinuierlichen Vertretung in Form der SK3 – Ständige Konferenz für Kunst und Kultur in Bayern, um auch in postpandemischen Zeiten die Bedürfnisse der Künstler*innen und in den Künsten Aktiven zu vertreten.