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Presse

Alarmstufe rot für den Bildungsstandort Deutschland durch Verteuerung von Bildung

Statement, München, den 1. August 2024

Andrea Fink, Vorstand SK³ und Generalsekretärin des Tonkünstlerverbands Bayern, ist besorgt
über den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024

Freie musikalische und kulturelle Bildungsangebote werden von Kindern und ihren Familien
individuell und gezielt wahrgenommen. Dafür müssen die Angebote bezahlbar gestaltet werden.
Doch der aktuelle Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht eine Änderung
des § 4 Nr. 21 a) bb) UstG mit weitreichenden Folgen vor: Laut Referentenentwurf soll die
Befreiung von der Umsatzsteuer nur noch für gemeinnützige Einrichtungen gelten. Dies trifft
besonders die freiberuflichen Musiklehrkräfte, Musikinstitute und Musikschulen.

Andrea Fink, Generalsekretärin des Tonkünstlerverbands Bayern e.V.: „Der Bildungsstandort
Deutschland ist durch Verteuerung von außerschulischer Bildung und neue Bürokratisierung
in höchster Gefahr. Die regierenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, an
der Steuerfreiheit von Bildungsleistungen im unionsrechtlichen Rahmen festzuhalten. Daran
sollten sie sich halten und eine Zugänglichkeit für alle sowie eine finanzielle Erschwinglichkeit
sichern. Mit Stundenkürzungen in kreativen Fächern in Bayern und dem gravierenden Lehrkräftemangel
besteht bereits jetzt Alarmstufe rot im musikalischen Bildungsangebot.“

Musikalische, kreative und kulturelle Bildung ist Bildungsleistung und darf nicht willkürlich in
die Freizeitgestaltung eingeordnet werden. Dies hätte eine erhebliche Mehrbelastung der
Schüler:innen und deren Eltern zur Folge. Für die musikalische Bildung könnte dies das Aus
für den Musikunterricht von freiberuflichen Musiklehrkräften, Musikinstituten und Musikschulen
bedeuten. Die musikalische Ausbildung würde flächendeckend in Gefahr gebracht.

Auch wenn die musikalische Bildung in besonderem Maße betroffen ist, hätten die Änderungen
im Jahressteuergesetz auf alle Institutionen und freiberufliche Künstlerinnen in der kreativen
und kulturellen Bildungsarbeit Auswirkungen. Der Tonkünstlerverband Bayern und die
SK³ - Ständige Konferenz für Kunst und Kultur in Bayern e.V. fordern zudem, dass das gängige
Bescheinigungsverfahren durch die Landesbehörden aufrechterhalten und weiterentwickelt
wird. Die notwendige Fachkompetenz bei Einzelfallprüfungen liegt bei den Berufsverbänden
und nicht bei den Finanzbehörden. Zudem muss der Referentenentwurf durch einen Bestandsschutz
für unbefristete Umsatzsteuerbefreiungen und eine Übergangsregelung für befristete
Umsatzsteuerbefreiungen ergänzt werden.

Kultur-Kürzungsszenario der Stadt München gefährdet Vielfalt und Qualität

Statement, München, den 26. Juli 2024

Christian Schnurer, Vorsitzender des BBK Bayern e.V. und Vorstand der SK³ - Ständige Konferenz für Kunst und Kultur in Bayern e.V. zu den aktuellen Informationen bzgl. des Kulturetats 2024 der Landeshauptstadt München:

„Laut mehrerer Gespräche mit Fachabteilungen im Kulturreferat und den neusten Informationen ist die vorläufige Haushaltssperre für die laufenden Projekte im Kulturreferat abgewendet (Informationsstand 25.07.2024 - 17.15 Uhr). Ich bin sehr dankbar, dass diese Unsicherheit jetzt beendet ist, die die letzten Tage alle kommunal geförderten Projekte in Aufruhr versetzt hat. Das Kulturreferat weiß, dass die Investitionen in Projekte meistens durch staatliche und private Drittmittel gehebelt werden. Ein plötzliches Ende der städtischen Projektförderung hätte eine Lawine ausgelöst. Diese Gefahr war real.

Für die kommenden Haushalte werden Einsparungen auch die Projektförderung betreffen. Die 2,5 % Einsparungen scheinen vergleichsweise wenig zu sein. Sie treffen uns jetzt in einer Phase der allgemeinen Preissteigerung, der sich niemand entziehen kann. Es entsteht ein Mehrbedarf, der nicht gedeckt ist. Die Projektförderungen sind in der Regel verkoppelt mit einer Anteilsfinanzierung aus staatlichen Mitteln, die sich automatisch reduziert, wenn die kommunalen Mittel schrumpfen. Eine Negativspirale entsteht.

Die LH München ist ein hervorragender Kulturstandort, der großartige Institutionen braucht. Gleichzeitig berauben sich Stadt und Freistaat ihrer Flexibilität durch Bindung des Großteils der Kulturausgaben im institutionellen Bereich. Die jetzt auftretende Lücke von 18 Mio. im Haushalt 2024 kann nur dort aufgefangen werden. Selbstverständlich betreffen auch diese Kürzungen die freischaffenden Künstler:innen, da es eine enge Verzahnung zu den Institutionen gibt.“

Pressemitteilung, München, den 24. Juli 2024

Die SK³ bezieht zu den geplanten Kürzungen im laufenden Haushaltsjahr Stellung

„Die kulturpolitische Unzuverlässigkeit der Landeshauptstadt München ist erschreckend“, so Christian Schnurer, Vorsitzender des BBK Bayern und Vorstand in der SK³ - Ständigen Konferenz für Kunst und Kultur in Bayern: „Erst am 8.7. hatte der Oberbürgermeister die herausragende Bedeutung der Kultur für das politische System hervorgehoben und nun sollen 7,7 Mio. Euro in diesem Jahr, gefolgt von weiteren 11 Mio. in den Folgejahren in der Kultur gekürzt werden.“

Die angekündigten Einsparungen von weiteren 7,7 Mio. Euro im Kulturetat der Stadt München, sind ein schwerer Schlag für die Kunst und Kultur in München, die Strahlkraft nach ganz Bayern wird damit massiv gefährdet. Insgesamt belaufen sich damit die Kürzungen auf 18,7 Mio. Euro bezogen auf den Vorjahreshaushalt 2023. Und dies bei genereller Steigerung der Kosten. Dass der grundsätzlich knappe und vergleichsweise kleine Etat für Kunst und Kultur auch in den nächsten zwei Jahren weitere Kürzungen erfahren soll, wird insbesondere diejenigen erheblich treffen, die ohne feste Verträge mit der Stadt auf projektbezogene Förderungen der Freien Szene oder der kulturellen Bildung angewiesen sind.

„Der jetzt drohende Haushaltsstopp wird sich womöglich auf die gesamte Freie Szene erstrecken. Projekte, die ihre zugesagten Mittel nicht abgerufen haben, stehen vor dem aus. Durch angemessene Prioritätensetzung könnte mit Verzicht auf kostspielige Leuchtturmprojekte und niedrigere Standards in der Ausführung ein größerer Impact für den Stadthaushalt erreicht werden“, führt Schnurer aus.

Die SK³ begrüßt die Bemühungen des Kulturreferates der Landeshauptstadt gezielt nach verträglichen Lösungen und Sparoptionen mit den kulturellen Institutionen und Akteurinnen und Akteuren zu suchen. Diese brauchen Planungssicherheit. Kürzungen im laufenden Haushaltsjahr, können in der Freien Szene nicht aufgefangen werden. Künstlerinnen und Künstler bzw. Institutionen tragen bei ihren Projekten u.a. durch den vorläufigen Maßnahmenbeginn ein hohes Risiko. Dieses Risiko kann nur durch das Vertrauen in eine stabile Haushaltsplanung eingegangen werden. Die SK³ erwartet einen gesicherten Haushaltskonsolidierungsplan für 2025 und 2026 und damit eine Planungssicherheit für die Freie Szene.

„Gerade jetzt, da die Forderung von Mindesthonoraren für Künstler:innen politische Akzeptanz auf allen Ebenen gefunden hat und der Freistaat Bayern die Budgets erhöht, wäre eine Kürzung der Projekte, von denen die Freie Szene profitiert, enorm schädlich – auch weil Komplementärförderungen des Landes und des Bundes verloren gehen“, sagt Walter Heun, der Vorsitzende der SK³.

Das Ziel muss nun sein, die Vielfalt und Qualität in der Kunst und Kultur in München durch eine kluge Planung zu erhalten. Für die Künstlerinnen und Künstler, für die Bürgerinnen und Bürger und für die Stadt.

 

Perspektiven schaffen

Stellungnahme bzgl. der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2024/25 des Bayerischen Landtags und den Beschlüssen der Kabinettsitzung

München, den 19. Juni 2024

Kulturmilliarde, Kulturagenda, Kulturkaskade – große Begriffe, die vor allem eines zeigen: Kultur ist essenzieller Bestandteil des Freistaats und die demokratischen Kräfte stehen geschlossen hinter der Förderung von Kunst und Kultur in Bayern.

Betrachtet man die Zahlen im Detail, so sticht die derzeit noch bescheidene Steigerung des Etats im Bereich der Freien Künste ins Auge. In naher Zukunft sind neben zunehmender Förderung für einige Kunstsparten jedoch zunächst diese ersten Schritte notwendig:

Abbau bürokratischer Hindernisse!

Wir müssen schnellstmöglich eine frühzeitige Bewilligung der Förderungen des Freistaates, die in die Freie Szene fließen, und eine überjährige Planbarkeit erreichen – damit sich bereits gut angenommene Fördermodelle verstetigen können und sowohl die Mittelausreichenden Stellen als auch die Künstlerinnen und Künstler Kontinuität und Planungssicherheit erhalten.

Die aktuellen Förderregularien müssen dringend überarbeitet werden, insbesondere in Bezug auf den bürokratischen Aufwand und die geforderten Eigenanteile, denn freie Künstlerinnen und Künstler leben ohnehin meist in prekären Verhältnissen und benötigen dringend Unterstützung. 

Strukturelle Stärkung der Künste

Um in Zukunft mehr Mittel zielgenau für eine vielfältige Kunst- und Kulturlandschaft einsetzen und neue Förderformate entwickeln zu können, müssen die Mittelausreichenden Stellen zudem strukturell und institutionell gestärkt werden.

Es ist unumgänglich, dass deutlich mehr finanzielle Mittel in die Freie Kunstszene investiert werden müssen, um den Bedarf angemessen zu decken und die künstlerische Aktivität in ganz Bayern zu unterstützen. Es ist entscheidend, dass die geforderten Mindesthonorare für Künstlerinnen und Künstler eingehalten werden können. Im kommenden Jahr 2025 ist im Doppelhaushalt keine weitere Erhöhung der Mittel für das Förderpaket Freie Kunst (TG 1595 / 83) geplant. Diese Entscheidung erscheint angesichts der Inflation, der dringenden Notwendigkeit fairer Honorare und der sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern äußerst kurzfristig gedacht. Es ist daher von großer Bedeutung, langfristige und nachhaltige Finanzierungslösungen für die Freie Kunstszene in Bayern zu finden.

Walter Heun, 1. Vorsitzender SK³/ Vorsitzender des Bayerischen Landesverbands für zeitgenössischen Tanz:

„Wir müssen gemeinsam eine langfristige Perspektive für die Freien Künste in Bayern und die Künstlerinnen und Künstler entwickeln. Dafür muss die Förderung der Freien Kunst in einer finanziellen Dimension gedacht werden, die die Notwendigkeit abbildet, als Künstlerin oder Künstler zu leben, ohne am sozialen Abgrund entlang zubalancieren. Dazu gehört: etablierte Förderprogramme weiterentwickeln, genug Geld in den gesamten Sektor einfließen lassen, dass Mindesthonorare bezahlbar und Kostensteigerungen bedacht werden. Die Freien Künste werden den ländlichen Raum kulturell bereichern, leerstehende Räume aktivieren und im Zusammenspiel von Freistaat, Bund, Kommunen und Bezirken Modelle multilateraler Finanzierung für die Künste etablieren. Darüber werden wir intensive Gespräche mit allen Beteiligten führen.“

"Wes Geistes Kind..."

Nach Willen der AfD soll die Förderung der Kreativwirtschaft gestrichen werden

Ein Kommentar von Christian Schnurer, BBK Bayern

zum Änderungsantrag über die vollständige Streichung der Förderung von Kunst- und Kreativwirtschaft durch das Bayerische Wirtschaftsministerium

https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000001000/0000001457.pdf

Der überparteiliche Grundsatz unseres Verbandes verbietet Wahlempfehlungen auszusprechen. Bei aktuellen Fehlentwicklungen in der Arbeit von Fraktionen im aktuellen Parlament sehe ich es gleichzeitig als unsere Pflicht an, diese zu benennen und die Mitglieder zu informieren. Ich gehe davon aus, dass diese mündig genug sind, die Informationen zu deuten und Ihre Wahlentscheidung bei der Europawahl danach selbständig auszurichten.

Wes Geistes Kind hinter diesem Antrag zur Streichung der Förderung der Kreativwirtschaft steckt, wird in den Begründungen deutlich: Wenn woke Kunstprojekte als männer-, innländer- und heimatfeindlich bezeichnet werden, sind wir an der Schwelle angekommen, die in anderen Zeiten bereits überschritten wurde. Die freiheitlich demokratische Gesellschaft fördert Kunst ohne inhaltliche Einflussnahme, um die eigene Freiheit zu schützen. Patriarchale, ausländerfeindliche und völkische Einschränkung für die Freiheit des Kulturbetriebs realisiert man am leichtesten durch Streichung dieser Förderung zum Nachteil für alle. Diese rückschrittliche Haltung der AfD Fraktion ist in jeder Form abzulehnen. Sie ist eine Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und des Kulturstaats Bayern.

Der vorliegende Änderungsantrag zur Streichung der gesamten Wirtschaftsförderung in der Kultur- und Kreativwirtschaft hat faktisch keine Auswirkungen auf den Doppelhaushalt 2024/25, weil die vernünftigen Abgeordneten im

Parlament die Bedeutung der Kultur- und Kreativwirtschaft kennen. Ein Wirtschaftszweig, der die Dimension der Gastronomie oder der chemischen Industrie in Bayern hat, ist ein entscheidender Motor.

Herausgehoben ist die Bedeutung der „Kreativen Freien Berufe“ für die Weiterentwicklung und die Zukunftsfähigkeit unserer modernen Gesellschaft und einem Umbau der Wirtschaft 4.0. Dafür eine Basis zu schaffen mit dem Mittel der Wirtschaftsförderung in Höhe von 3,5 Mio. EUR ist das Mindeste, was ein progressiver Staat wie Bayern leisten muss. Eine Erhöhung dieses Etats um eine Null vor dem Komma wäre für diese Aufgabe angemessen.

Wir bestärken deswegen die Bayerische Staatsregierung und die Mehrheit der demokratischen Parteien im Parlament, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen, und bitten alle Kolleginnen und Kollegen der Bayerischen Wirtschaft darum tatkräftig mitzuhelfen. Kreativität als Ressource der Zukunft ist weiter auszubauen und nutzbar zu machen. 

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schnurer

Vorsitzender BBK Bayern e.V., Vizepräsident VfB Bayern e.V.

Vorsitzender der Ständigen Konferenz für Kunst und Kultur (Sk³) e.V.

5-Punkte-Forderungskatalog der Ständigen Konferenz für Kunst und Kultur in Bayern an die künftige Bayerische Staatsregierung

Für eine zukunftsweisende und spartenübergreifende Verbesserung der Situation der in Kunst und Kultur Aktiven ist eine Kulturagenda notwendig, in der Ziele und Perspektiven für die nächsten zehn Jahre formuliert werden. Für die Erstellung eines Kulturentwicklungsplanes bedarf es zwingend der Einbindung von Künstlerverbänden und Kulturschaffenden. Vordringliches Ziel dieses Planes muss die finanzielle und soziale Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern in Bayern sein.

Alle Parteien haben sich zudem im Wahlkampf dem Bürokratieabbau verschrieben. Im Rahmen einer klaren Kultur-Agenda besteht die Möglichkeit, gesetzliche Regelungen zu entschlacken, ministerielle Vorgehensweisen und althergebrachte Parameter neu zu definieren. Die Bürokratie, mit der Künstlerinnen und Künstler, aber auch Institutionen in Bayern konfrontiert werden, ist so zu reduzieren, dass die eigentliche künstlerische Tätigkeit und die Sicherung der Existenz in den Vordergrund rücken. Der Bedarf an Verwaltung muss sich nach der Realität richten und nicht umgekehrt!

5-Punkte-Forderung der SK³ - Ständige Konferenz für Kunst und Kultur in Bayern

1. Faire Bezahlung und soziale Absicherung in der Kunst, Kultur- und Kreativwirtschaft vorantreiben

Verbindlich fixierte Mindesthonorare in den Förderprogrammen, müssen sich in einer Erhöhung der gesamten Fördermittel in einer völlig neuen Dimension wiederfinden. Dementsprechend ist die finanzielle Ausstattung der Förderungssysteme der Bayerischen Staatsregierung, insbesondere des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und der durch die Kunstverbände in Eigenregie realisierten Förderprogramme zu erhöhen. In Zusammenarbeit mit den Gebietskörperschaften sind Systeme zu entwickeln, die den Karrierestart, die Recherche und Entwicklung, die professionelle künstlerische Arbeit und die Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern am Karriereende beinhalten. Hierfür bedarf eines kontinuierlichen Dialogs zwischen dem Freistaat, dem Bund und den bayerischen Kommunen. Um die soziale Lage der Kunstschaffenden langfristig zu verbessern, bedarf es einer verbindlichen Verankerung von Mindesthonoraren in einer Kulturgesetzgebung.

2. Ausbau und Fortführung der Unterstützungsprogramme für die Freie Szene aller Kunstformen sind dringend erforderlich

Kulturförderung muss Pflichtaufgabe des Freistaats Bayern werden. Nach 2 Jahren „Absterben“ von Kunstschaffenden im Prekariat und der teilweisen „Abwanderung“ der in den kulturnahen Berufen Tätigen ist zu vermeiden, dass Künstlerinnen und Künstler bei der nächsten Krise erneut durch das soziale Raster fallen. Eine langfristige, planbare und verantwortungsvolle Fortführung und Erweiterung der Förderung durch die Verbände sowie durch eigene Förderakzente des STMWK ist dringend geboten. Die Systeme müssen von der Kurzatmigkeit jährlicher Förderung, hin zu überjähriger und langfristiger Förderung entwickelt werden. Der Mittelansatz für die Förderung für die Freie Szene durch die Verbände insgesamt soll im Laufe der Legislaturperiode deutlich angehoben werden.

3. Reformierung des Kulturfonds Bayern und Abbau von Bürokratie

Der Kulturfonds Bayern bedarf einer Reformierung. Allen in Bayern arbeitenden Kreativen sollte die Förderung zugänglich gemacht werden. Der Ausschluss von Nürnberg und München ist aus der Zeit gefallen. Bayern ist ein Kulturstaat und das Zusammenspiel zwischen Zentren der Freien Szene und dezentralen Räumen ist wichtig, um die Kunst in allen Teilen Bayerns voranzubringen. Der Kulturfonds Bayern schafft durch die Festlegung auf Anschubförderung keine Unterstützung, um bewährte Strukturen zu verstetigen. Dadurch ist nachhaltiges Arbeiten nicht möglich. Die Erfordernisse an Antragstellende sind nicht zielführend und schließen häufig Einzelkünstlerinnen und -künstler aus. Richtlinien für eine transparente Kulturförderung sind erforderlich. Ein Abbau von Bürokratie und die Anpassung der Fördersysteme von Bund, Land und Kommunen ist dringend erforderlich. Zu erreichen ist dies, indem das Antrags- und Abrechnungswesen vereinfacht, aufeinander abgestimmt und zeitlich koordiniert wird sowie Bewilligungszeiträume auf mittel- bis langfristige Planungen ermöglicht werden.

4. Unterstützung und strukturelle Förderung der Kulturellen Bildung und der Zusammenarbeit zwischen außerschulischer und schulischer Bildung insbesondere im Ganztagsbereich

Mit Blick auf Audience Development und das Erschließen neuer Publika muss die Kulturelle Bildung in Bayern aufgewertet und strukturell gefördert werden. Kulturelle Bildung darf niemanden ausschließen und muss für alle Altersgruppen angeboten werden. Im Hinblick auf den Ganztagsbereich müssen Lösungen für inner- und außerschulische Kooperationen gefunden, Netzwerke gestärkt und ausgebaut werden, damit weiterhin eine Teilhabe an allen Kunst- und Kultursparten ermöglicht wird. Das Feld der Aktiven benötigt in der freien Szene wie im staatlichen und nichtstaatlichen Bereich spartenübergreifende Qualifizierung und bedarfsgerechte, nachhaltige Förderung, damit eine qualifizierte außerschulische und schulische Bildung im Ganztagsbereich erreicht werden kann.

5. Stärkung der Netzwerk-, Kreations-, Proben- und Präsentationsstrukturen

Die Freie Szene alles Kunstformen benötigt eine intakte Verbandsstruktur in der Fläche, in den Ballungsräumen der Großstädte und im gesamten Freistaat Bayern. Daher ist die Etablierung starker Verbände als Mittlerinstitutionen zwischen Kunst/Kultur und der Politik über institutionelle Förderung geboten. Die Kreations-, Proben- und Präsentationsstrukturen in Bayern sind – unter Mithilfe der Städte und Gemeinden – zu verbessern und die Vernetzung innerhalb Bayerns, aber auch überregional und international zu entwickeln. Dabei spielen die Verbände, ihre Vermittlungsarbeit und ihre Fördersysteme eine zentrale Rolle.

Kultureller Kahlschlag im Bayerischen Rundfunk – was nun?

Pressemitteilung, München, 15.09.2023

Die Ständige Konferenz für Kunst & Kultur in Bayern SK³ protestiert gegen die aktuell diskutierte Programmreform des Bayerischen Rundfunks, die dazu führt, dass Kultur zum Nischenprodukt degradiert wird.

Der Bayerische Rundfunk (BR) plant ab Frühjahr 2024 im Zuge einer weitreichenden Programmreform mehrere seiner Kulturformate aus dem Programm zu nehmen. Es sollen die Formate „kulturWelt“, „Diwan: Das Büchermagazin“, „2Kulturjournal: Kritik Dialog Essay“, „Nachtstudio“, „filmKultur“, „radioTexte – die Lesungen“ sowie Hörspiele in Eigenproduktion gestrichen werden. Damit würden renommierte und erfolgreiche Kulturformate abgesetzt oder auf spätere Termine mit geringeren Einschaltquoten verschoben und kulturelle Inhalte hätten keine eigenen Programme mehr wie bisher. Gerade die eigenständige und kontinuierliche Kulturberichterstattung bindet Hörer*innen, gibt Orientierung und eröffnet die Möglichkeit, vergleichende Kulturbeiträge interdisziplinär zu erleben.

Führt die Verschlankung des Programmes zum Wegfall des kulturellen Schaffens in der Breite der öffentlichen Berichterstattung des BR? Die neue „Kernzeit“ bedeutet: Weg von der Primetime am Morgen!

Dagegen sieht Björn Wilhelm, Programmdirektor Kultur beim BR, in der Reform eine „echte Kulturoffensive“. Kultur werde mehr Aufmerksamkeit, mehr Sendezeit, mehr Präsenz im Digitalen und mehr Präsenz vor Ort haben. Zentraler Punkt für ihn ist, dass die Inhalte aus den „Randzeiten in die Kernzeiten“ überführt werden. Dazu wird eine neue, zweistündige Kultursendung eingeführt, die täglich von 14 bis 16 Uhr laufen soll. Statt der halbstündigen Sendung „kulturWelt“ am Morgen ist eine durchgehende „Morgenstrecke“ von 6 bis 9 Uhr geplant, in der die Magazine „radioWelt“ und „kulturWelt“ aufgehen sollen. So will der BR bis zu sieben Mal mehr Hörer*innen für Kulturthemen erreichen.

Die SK³ sagt: Präsenz ist nicht Hörerwahrnehmung! Wer sich mit Kultur auseinandersetzen will, muss künftig selbst auf die Suche gehen. Neue Zugänge zur Kultur werden reduziert.

Die Ständige Konferenz für Kunst & Kultur in Bayern SK³ sieht bei diesem Programmumbau die Gefahr, dass kulturelle Beiträge nicht mehr kompakt und gezielt wahrgenommen werden können und im politischen Tagesgeschäft, neben spektakulären Beiträgen und Berichterstattung über Weltkrisen untergehen. Durch diesen Programmeinschnitt verlieren mit Sicherheit kulturinteressierte Hörer*innen ihre Heimat und der Bildungsauftrag muss in Frage gestellt werden. Dass künftig kulturelle Inhalte vermehrt im Internet zu finden seien, kann kein Argument sein. Ebenso bieten Podcasts keinen gleichwertigen Ersatz für bewährte und informative Kultursendungen.

Mehr Transparenz!

Zu bemängeln ist auch die Kommunikationsstrategie. Nur auf Protestaktionen und Zuruf erhalten Kulturschaffende und Hörer*innen häppchenweise Ausschnitte zu der geplanten Programmreform. Dies ist besorgniserregend, denn mit diesen beabsichtigten Streichungen, Kürzungen und auch mit der Konzentrierung auf die sogenannten Kompetenzzentren fallen nicht nur kulturell wichtige Formate weg, sondern werden sicher auch Arbeitsplätze wegrationalisiert.

Kultur benötigt eigenständige Räume mit guten Sendezeiten und eigenen, vielfältigen Formaten. Auf die Reaktion verschiedener Berichterstattungen reagierte der Bayerische Rundfunk mit folgendem Statement: „Bayern 2 ist eine der erfolgreichsten Kulturwellen der ARD. Grundlage dafür ist die ständige Weiterentwicklung. Dazu findet aktuell ein partizipativer Prozess mit den Mitarbeitenden statt.“ Ziel sei es, Kulturinhalte einem noch breiteren Publikum in den hörerstarken Zeiten im Linearen zu präsentieren, heißt es im BR-Statement.

Eine Bereitschaft zur Weiterführung der genannten Sendungen zu den bisherigen Sendezeiten kann die Ständige Konferenz für Kunst & Kultur SK³ aus dieser Aussage nicht erkennen. Sorge bereitet zudem der partizipative Prozess mit den Mitarbeitenden. Kultur benötigt Berichterstattung, Information und Zugang und zwar über alle Programme und Formen von Kunst und Kultur hinweg!

Die Ständige Konferenz für Kunst & Kultur in Bayern SK³ fordert die Verantwortlichen auf, diesen Kahlschlag zu verhindern und durch die proaktive Einbeziehung des Rundfunkrates und der Öffentlichkeit Transparenz zu schaffen!